
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Strada Fahrservice (gültig ab 23.05.2023)
Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden bzw. das Ausfüllen und die Bestätigung des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die Firma Strada Fahrservice (Stockenstrasse 45, 9230 Flawil, Schachenstrasse 10, 8633 Wolfhausen).
Im Preis sind folgende Leistungen inbegriffen
In den angebotenen Preisen sind folgende Leistungen inbegriffen: Fahrzeug, Unterhalt, Versicherungen, Chauffeur, Treibstoff und Wasserflasche.
Im Preis nicht inbegriffen
Mehrkilometer, Mehrwegzeiten, Park-, ausländische Autobahn-, Tunnel-, Fähre-, Brücken- und Strassengebühren ausserhalb der Schweiz. Telefonate und Spesen für nicht vereinbarte Kundensonderansprüche. Der Anfahrts- und Rückfahrtsweg von Domiziladresse wie auch Stand- und Wartezeiten (CHF 80.00/Std.) zählen zu den Fahrservices und werden dem Kunden verrechnet.
Weitere Zuschläge
Nachtfahrten von 22:00 bis 06:00 Uhr, Wochenend- und Feiertage (Grundtaxe CHF 8.00, Kilometer Tarif CHF 5.00). Fahrerspesen (ab 4 Stunden Einsatz je Mahlzeit CHF 30.00), Hotelübernachtung pro Nacht (CHF 150.00) und Kindersitze.
Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Ausführung der Arbeiten sind grundsätzlich die Auftragsbestätigungen verbindlich. Die Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Alle Preise sind verbindlich gemäss Offerte, oder Auftragsbestätigung, jedoch können diese aufgrund Teuerung oder Wechselkursveränderungen angepasst werden. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto ohne irgendwelche Abzüge. Die gültigen Preise sind aus der aktuellen Preisliste ersichtlich. Bei organisierten Fahrten sind die entsprechenden Auftragsbestätigungen gültig. Diese regeln auch die Zahlungsbedingungen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, ausser es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten per Nachnahme oder per Verrechnungsscheck zu zahlen. Vorauskasse oder Barzahlung im Auto sind ebenfalls zulässig. Vorauskasse bei Neukunden (weite Fahrstrecken) bzw. aus dem Ausland ist die Regel.
Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master, Maestro, Visacard, American Express, G-Pay, Apple-Pay und mit der Twint-App. Auf Zahlung per Kreditkarte wird eine Kommission von 3% weiter verrechnet. Im Falle einer mitgeführten Kreditkarte des Kunden, kann die Zahlung auch unmittelbar im Auto nach Beendigung des Fahrauftrages erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald Strada Fahrservice über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Strada Fahrservice mit Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist berechtigt auf den noch ausstehenden Betrag, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offenen Kontokorrentkredit zu berechnen. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma Strada Fahrservice berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma Strada Fahrservice berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten. Zahlungen in EUR (Euro) oder USD (US-Dollar) sind möglich. Diese werden zum jeweiligen Tageskurs abgerechnet. Saisonale Preiserhöhungen sind möglich.
Trinkgelder
Diese sind für den Fahrer freiwillig nach Ermessen des Kunden als Dankeschön für einen guten, freundlichen Service und aufmerksame Betreuung des Chauffeurs.
Haftung bei unvorhergesehenen Zwischenfällen
Strada Fahrservice übernimmt keine Haftung bei Vorkommnissen von höherer Gewalt. Insbesondere durch Naturgewalten, Stauaufkommen, Pannen, Unfällen, falsche Abhol- und Zielinformationen durch den Kunden oder unvorhersehbare Ereignisse, welche sich ausserhalb der Kontrollierbarkeit ereignen.
Haftung des Kunden
Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug. Ausnahmen werden nicht toleriert. Verschmutzungen in dem Fahrzeug wird nach Reinigungsaufwand dem Kunden verrechnet.
Vertragsgegenstand und Beförderungsauschluss
Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen und weiteren Dienstleistungen. Die Firma Strada Fahrservice behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschliessen die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen. Aus sicherheits- und hygienischen Gründen können keine Hunde mitgeführt werden.
Annullierungskosten
Bei der Annullierung eines Fahrauftrages nach erfolgter definitiver Bestellung gelten folgende Rücktrittsbestimmungen und Konditionen: Ein Auftrag kann bis zu 48 Stunden vor geplanter Ausführung kostenlos storniert werden. Bei späterer Annullierung werden 75% des Auftrages verrechnet. Bei unter 12 Stunden vor Vereinbarung oder Nichterscheinen werden 100% des Auftrages verrechnet. Die Annullierung bzw. Stornierung (Rücktritt) von einer Bestellung (Auftragserteilung) ist nur in Text- und Schriftform rechtsgültig. Bei Auslandfahrten werden vorgebuchte Hotelreservationen, Autobahn-, Tunnel-, Fähre-, Brücken- und Strassengebühren die nicht mehr annulliert werden können dem Auftraggeber zu 100% weiter verrechnet. Bei Kündigung von unbefristeten Daueraufträgen ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Kündigung ist nur in Text- und Schriftform rechtsgültig.
Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1, ARV 2)
Zu Ihrer Sicherheit und die des Chauffeurs gelten die Arbeits- und Ruhezeitverordnung für berufsmässige Personentransporte.
Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Strada Fahrservice und dem Vertragspartner gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand ist das Kreisgericht in 9500 Wil, St. Gallen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Bestellers oder an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.